Wichtige Informationen für Stifterinnen und Stifter

Spenden vs. Stiften – Was ist der Unterschied?

Spenden

Eine Spende wird zeitnah und direkt für aktuelle Projekte eingesetzt.
 Sie ermöglicht schnelle Unterstützung – besonders in Notsituationen oder bei unterfinanzierten Programmen.

Spenden wirken:

  • unmittelbar
  • flexibel
  • projektbezogen

Stiften (Zustiften)

Eine Zustiftung erhöht dauerhaft das Stiftungskapital.
Dieses Grundstockvermögen bleibt über Generationen erhalten, nur die Jahreserträge fließen in Projekte.

Stiften wirkt:

  • langfristig
  • stabil und generationenübergreifend
  • nachhaltig durch Kapitalerträge
  • strukturiert und planbar
Mit jeder Zustiftung wächst das Kapital und damit die jährliche Förderkraft. So entsteht über Jahrzehnte ein zunehmender sozialer Nutzen.

Ab wann macht Stiften Sinn?

Stiften macht besonders dann Sinn, wenn Sie:

✔ langfristig und nachhaltig wirken möchten

Ihr Beitrag soll nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft helfen.

✔ ein größeres Vermögen oder eine höhere Einmalzuwendung sinnvoll einsetzen möchten

Stiften eignet sich ideal für Beträge, die über viele Jahre Wirkung entfalten sollen.

✔ Ihr Vermögen strukturieren möchten

Beispielsweise im Rahmen von: Nachlassplanung, Generationenübergabe oder Familienvermögenskonzepten

✔ eine sichere und steueroptimierte Form des Engagements suchen

Stiften bietet verlässlich planbare Rahmenbedingungen.

✔ eine klare Zweckbindung wünschen

Sie bestimmen mit, welche Themen Ihnen wichtig sind - Bildung, Notfallhilfe, Infrastrukturentwicklung, Infrastrukturerneuerung, Entwicklungshilfe etc.

Steuerliche Vorteile für Stifterinnen und Stifter

Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023/2024 haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stifterinnen und Stifter in Österreich deutlich verbessert.

✔ Bis zu 10 % steuerlich absetzbar

Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung sind bis zu
10 % des steuerpflichtigen Gewinns (bei Unternehmen)
 bzw.
10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (bei Privatpersonen)
 steuerlich absetzbar.

✔ 9 Jahre Vortragsfähigkeit

Übersteigen Ihre Zuwendungen diese 10%-Grenze, können die nicht berücksichtigten Beträge in den folgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden.

✔ Keine Obergrenzen mehr

Gemeinnützige Stiftungen haben durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 mehr Flexibilität in der Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel, um den Wunsch der Stifterin und des Stifters umzusetzen. Die bisherige Beschränkung auf 500.000 € jährlich entfällt. Große Beträge können nun steuerlich wirksam eingesetzt werden.

✔ Steuerfreiheit bei Nachlässen

Bei Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen fallen keine Steuern an:

  • keine Erbschaftssteuer
  • keine Schenkungssteuer
  • keine Stiftungseingangssteuer

Ausnahme: Bei Immobilien ist die Grunderwerbsteuer fällig.

Welche Kosten entstehen für Stifterinnen und Stifter?

In der Regel: keine Kosten

Die Einbringung von Vermögen in eine bestehende gemeinnützige Stiftung (wie die KinderStärken Stiftung) verursacht keine Kosten für die Stifterin oder den Stifter.

Ausnahme: Gründung einer Substiftung 

Bei der Errichtung einer eigenen Substiftung (ab ca. 1 Mio. Euro) können Kosten anfallen. Diese Kosten müssen im Einzelfall betrachtet werden und im persönlichen Gespräch transparent besprochen werden.

Beratung

Die KinderStärken Stiftung begleitet Sie auf Wunsch bei allen Fragen rund um:

  • steuerliche Aspekte
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • Nachlassgestaltung
  • Auswahl der passenden Förderform
  • Gründung von Substiftungen
  • Gestaltung von Fonds
  • Wirkungsdefinition

Wir informieren vertraulich, persönlich und individuell.

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